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Mit dem Bulldog auf der Autobahn
Feierliche Einweihung der A 861 am 7. März 2006

Bericht und Bilder: Peter Bartels

Ein ungewöhnliches und wohl einmaliges Erlebnis war für die Schlepperfreunde Wiesental-Dinkelberg die feierliche Einweihung des Autobahn-Teilabschnittes A 861, der Querspange zur schweizerischen Autobahn A 3 und zur neuen Gemeinschaftszollanlage. Mit diesem Brückenschlag wurde die Verbindung der deutschen A 98 und der schweizerischen A 3 fertig gestellt. Über die Querspange und die neue Rheinbrücke soll der kleine Grenzverkehr und der internationale Transitverkehr nachhaltig verbessert werden.
Eingeladen hatte uns das Regierungspräsidium Freiburg, Abt. Straßenwesen und Verkehr. Wir sollten die feierliche Verkehrsfreigabe mit einem Oldtimerkorso aufwerten. Auch die widrige Witterung, Schnee und Minusgrade konnten uns nicht aufhalten. War aufgrund der oben genannten Bedingungen auch die Teilnehmerzahl gering, so wurden wir dennoch von vielen Gästen der Einweihung begeistert begrüßt. - Wer denkt da noch an die Kälte?
Nach der Segnung durch die kirchlichen Vertreter und der offiziellen Freigabe durch unseren Ministerpräsidenten Günter Oettinger und den Schweizer Bundespräsidenten Moritz Leuenberger fuhren wir, begleitet von Pkw-Oldtimern und alten Feuerwehrfahrzeugen, auf dem neuen Teilstück unseren Korso. Ein unbeschreibliches Erlebnis, mit dem Bulldog auf der Autobahn - und das unter den Augen der Polizei!
Nach dem offiziellen Teil wurden wir zu einem gemütlichen Beisammensein bei einem typisch badischen Vesper in den Bürgersaal der Stadt Rheinfelden eingeladen.
Eine Frage blieb für uns an diesem Abend noch offen: Wie kommen wir mit unseren Schleppern in die Schweiz, wenn die alte Rheinbrücke ab 2007 für den motorisierten Individualverkehr geschlossen wird? Inzwischen konnten wir dies nach umfangreichen Nachfragen bei den verschiedensten Behörden klären. Denn laut Vereinbarung (Anhang zum Staatsvertrag) vom 24. Juni 1999 zwischen der Stadt Rheinfelden/Baden, der Stadt Rheinfelden/Schweiz und dem Regierungsrat des Kantons Aargau ist die Benutzung der alten Rheinbrücke durch nicht autobahnberechtigte Fahrzeuge weiterhin erlaubt.
Bleibt zu hoffen, dass diese Vereinbarung noch lange Bestand haben wird und die für uns Bulldogfahrer wichtige, nahe gelegene Verbindung in die Schweiz gesichert ist.